Digitalisierung & Zahlungsverkehr
Gesetzliche Verpflichtung zu Echtzeitzahlungen und der Empfängerprüfung von Zahlungen
Das EU-Gesetz zur verpflichtenden Unterstützung von Echtzeitzahlungen wurde im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 8. April 2024 in Kraft. Nach vorgegebenen Übergangsfristen sind alle Zahlungsdienstleister (Banken, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute), die ihren Zahlungsdienstnutzern bereits die Versendung und den Empfang von Überweisungen anbieten, verpflichtet, auch Echtzeitüberweisungen anzubieten sowie eine Empfängerüberprüfung von Kontonummer und Namen durchzuführen.