Wir erwarten zudem weitere, sektorspezifische Regulierungen auf nationaler und europäischer Ebene. Das KI-Gesetz definiert vier Risikoklassen für KI. Damit sollen mögliche Auswirkungen spezifischer Anwendungsfälle von KI auf die Bürger und deren Grundrechte geregelt werden. Eine Ausnahme stellen KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck dar, sogenannte „General Purpose AI“, wie z.B. ChatGPT. Diese unterliegen einer technischen Systemregulierung, um ihre Risikoklasse bestimmen zu können. Viele Fragen zur Anwendung und nationalen Umsetzung sind noch offen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen laut Verordnung nationale Behörden einrichten oder Verantwortliche für die Durchsetzung des Gesetzes bestimmen. Ob es auch in Deutschland eine neue Behörde für die Aufsicht von KI geben wird, ist noch offen. In Spanien wurde bereits eine Behörde (AESIA) gegründet und auch in den Niederlanden gibt es bereits ähnliche Planungen. Unklar ist zudem, wie genau die Anwendung des KI-Gesetzes beispielsweise auf hochrisikobehaftete Kreditwürdigkeitsprüfungen von Banken ausgestaltet werden wird.
Wir bringen uns aktiv in den Prozess der nationalen finanzwirtschaftlichen Umsetzung ein, um innovationsfeindliche und bürokratische Tendenzen zu vermeiden.