AI Act – ein Rahmen ohne Inhalt? Die konkrete Umsetzung entscheidet über den Erfolg

Der EU-Rat hat das neue KI-Gesetz (AI Act) am 2. Februar einstimmig gebilligt. Am 13. März 2024 verabschiedete das EU-Parlament das KI-Gesetz. Voraussichtlich im Mai 2024 wird das Gesetz im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt dann nach 20 Tagen in Kraft. 36 Monate später müssen sämtliche Regelungen stufenweise umgesetzt sein. Das Gesetz muss für die Umsetzung durch rund 20 delegierte Rechtsakte detailliert werden.

Wir erwarten zudem weitere, sektorspezifische Regulierungen auf nationaler und europäischer Ebene. Das KI-Gesetz definiert vier Risikoklassen für KI. Damit sollen mögliche Auswirkungen spezifischer Anwendungsfälle von KI auf die Bürger und deren Grundrechte geregelt werden. Eine Ausnahme stellen KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck dar, sogenannte „General Purpose AI“, wie z.B. ChatGPT. Diese unterliegen einer technischen Systemregulierung, um ihre Risikoklasse bestimmen zu können. Viele Fragen zur Anwendung und nationalen Umsetzung sind noch offen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen laut Verordnung nationale Behörden einrichten oder Verantwortliche für die Durchsetzung des Gesetzes bestimmen. Ob es auch in Deutschland eine neue Behörde für die Aufsicht von KI geben wird, ist noch offen. In Spanien wurde bereits eine Behörde (AESIA) gegründet und auch in den Niederlanden gibt es bereits ähnliche Planungen. Unklar ist zudem, wie genau die Anwendung des KI-Gesetzes beispielsweise auf hochrisikobehaftete Kreditwürdigkeitsprüfungen von Banken ausgestaltet werden wird.

Wir bringen uns aktiv in den Prozess der nationalen finanzwirtschaftlichen Umsetzung ein, um innovationsfeindliche und bürokratische Tendenzen zu vermeiden.