Regulierung von Künstlicher Intelligenz in der Finanzindustrie

Kreditinstitute setzen zunehmend Künstliche Intelligenz (KI) ein. Der regulatorische Rahmen befindet sich sowohl auf europäischer als auch auf deutscher Ebene noch im Aufbau.

Die KI-Verordnung der Europäischen Union (AI-Act) soll in erster Linie verhindern, dass der Einsatz von KI die Grundrechte von EU-Bürgern einschränkt. Zugleich werden grundlegende Anforderungen für den Einsatz generativer KI formuliert. Wichtige Punkte bleiben ungeklärt. So fehlt etwa eine klare Definition von KI. Auch für die Schulungen von Mitarbeitenden im Umgang mit KI sowie die notwendige menschliche Überwachung von KI fehlen noch Rahmenbedingungen.

Wir fordern hier zügig praxisgerechte, rechtssichere Leitplanken. Wir begrüßen den pragmatischen Ansatz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei der Prüfung von KI-Modellen in der Banksteuerung. KI wird hier als eine von vielen Technologien behandelt, die Banken testen und verantwortlich einsetzen. Noch zu erwartende Handreichungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zur Standardisierung können dabei wertvolle Unterstützung bieten. Dadurch wird der eigenverantwortliche Einsatz von KI unterstützt.