Recht & Verbraucherschutz
Verordnung zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr
Im September 2023 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vorgelegt. Die bisherigen EU-Vorgaben sollen erheblich verschärft werden, insbesondere ist eine feste Begrenzung der Zahlungsfristen auf 30 Tage bei Geschäften zwischen Unternehmen und Geschäften mit der öffentlichen Hand als Schuldner – ohne die bisher zulässigen Ausnahmen – vorgesehen.