Das Europäische Parlament hat den Vorschlag im März 2024 beraten, im Europäischen Rat bestehen erhebliche Bedenken von einer Reihe von Mitgliedstaaten. Der Anwendungsbereich ist nicht eindeutig, so dass das Risiko besteht, dass Finanzierungen betroffen sein können.
Wir setzen uns daher für angemessene und ausgewogene Vorschriften gegen den Zahlungsverzug ein, welche die Vertragsfreiheit berücksichtigen und Finanzierungsmöglichkeiten auch für KMU nicht unangemessen beschränken.