Verordnung zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr

Im September 2023 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vorgelegt. Die bisherigen EU-Vorgaben sollen erheblich verschärft werden, insbesondere ist eine feste Begrenzung der Zahlungsfristen auf 30 Tage bei Geschäften zwischen Unternehmen und Geschäften mit der öffentlichen Hand als Schuldner – ohne die bisher zulässigen Ausnahmen – vorgesehen.

Das Europäische Parlament hat den Vorschlag im März 2024 beraten, im Europäischen Rat bestehen erhebliche Bedenken von einer Reihe von Mitgliedstaaten. Der Anwendungsbereich ist nicht eindeutig, so dass das Risiko besteht, dass Finanzierungen betroffen sein können.

Wir setzen uns daher für angemessene und ausgewogene Vorschriften gegen den Zahlungsverzug ein, welche die Vertragsfreiheit berücksichtigen und Finanzierungsmöglichkeiten auch für KMU nicht unangemessen beschränken.