Zukunftsfinanzierungsgesetz II

Aufbauend auf seinem Vorgänger „Zukunftsfinanzierungsgesetz I“ verfolgt der am 27. August 2024 vorgelegte Referentenentwurf für ein zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG II) ein ähnlich ambitioniertes Ziel: Über eher inkrementelle Änderungen an der kapitalmarkt-, gesellschafts- und steuerrechtlicher Regulierung den Finanzstandort Deutschland attraktiver und wettbewerbsfähiger zu gestalten

Für das Kapitalmarktgeschäft von Relevanz sind insbesondere die nationalen Begleitregelungen zur Umsetzung der EU-Rechtsakte, wie

  • der Listing Act, ein umfassendes Maßnahmenpaket zur regulatorischen Erleichterung bei Börsengängen und bei der Erstellung von Wertpapierprospekten, das in den nächsten Monaten in Kraft treten soll. Es ist zu begrüßen, dass das BMF danach strebt, das Deregulierungspotenzial des Listing Act vollumfänglich zu realisieren, indem z. B. künftig die Verpflichtung für Emittenten von Wertpapieren entfallen soll, bei englischsprachigen Prospekten eine deutsche Zusammenfassung zu erstellen.
  • das ESAP-Paket, ein von der ESMA verwaltetes Zugangsportal für Finanzmarktdaten und Nachhaltigkeitsinformationen, das schrittweise bis 2030 eingerichtet wird. Mit dem ZuFinG II wird u. a. klargestellt, dass die BaFin mit der Aufgabe der Sammelstelle betraut wird.