Wir fordern in diesem Zuge eine Korrektur der starren Zuordnung von Positionen zu Bank- und Handelsbuch, insbesondere bei Eigenemissionen. Bisher galt die Handelsabsicht als entscheidend für die Buchzuordnung. Nach den neuen Regeln müssen Eigenemissionen jedoch grundsätzlich im Bankbuch erfasst werden – ein Vorgehen, das weder den Baseler Vorgaben entspricht noch zu einer verbesserten Risikosteuerung führt. Resultat sind unnötig hohe prozessuale Aufwände und Unstimmigkeiten zwischen regulatorischer und buchhalterischer Behandlung dieser Positionen. Die Rückkehr zur Zuordnung nach Handelsabsicht eine einfache und angemessene Lösung dafür.
Die geplante Anpassung des FRTB sorgt aber zugleich für Unsicherheit. Es bleibt fraglich, welche Regelungen geändert werden. Die Institute wurden bereits von der Verschiebung überrascht und mussten ihre Umsetzungsprojekte aufwändig neu ausrichten. Im Rahmen der Überarbeitung ist entscheidend, den Instituten ausreichend Zeit zur Umsetzung einzuräumen.