Die Verpflichtung (im jährlichen Turnus) wird voraussichtlich ab dem 1. Januar 2025 auf alle CRR-Kreditinstitute ausgeweitet. Auch soll ein aufsichtliches ESG-Meldewesen eingeführt werden.
Seit dem 31. Dezember 2023 führt die EBA halbjährliche Ad-hoc-Datenerhebungen zu den ESG-Offenlegungsdaten durch. Damit wird das künftige Meldewesen zum Teil vorgezogen. Mangels ausreichender Zeit für die Erarbeitung sind die Anforderungen einschließlich der Validierungsregeln nicht immer konsistent bzw. eindeutig.
Wir unterstützen unsere Mitglieder bei der Vorbereitung auf die Datenerhebungen und setzen uns gegenüber der Aufsicht dafür ein, dass grundsätzlich eine ausreichende Zeit für die Umsetzung von neuen Vorgaben eingeräumt wird. Ad-hoc-Datenerhebungen sind in der Regel mit manuellen Prozessen und damit mit höheren Aufwendungen verbunden. Daher sollten der Umfang und die Anzahl solcher Abfragen möglichst gering gehalten werden.