Management von ESG-Risiken

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 18. Januar 2024 Leitlinien zum Management von ESG-Risiken gemäß Art. 87 a CRD VI zur Konsultation gestellt.

Damit werden Mindeststandards und Referenzmethoden für die Identifizierung, Messung, Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken vorgegeben und deren Zusammenspiel mit den Strategien, dem Risikoappetit und der internen Governance näher beleuchtet. Daneben nennt die EBA Kriterien zur Bewertung der Auswirkungen von ESG-Risiken auf das Risikoprofil und die Solvenz der Institute über verschiedene Zeiträume, wobei die relevanten Prozesse und der Zusammenhang mit anderen Risikoarten untersucht werden. Schließlich geht es um den Inhalt der gemäß Art. 76 CRD VI zu erstellenden Übergangspläne, die spezifische Zeitvorgaben und quantifizierbare Zwischenziele enthalten sollen, um die aus ESG-Faktoren resultierenden finanziellen Risiken zu steuern und zu überwachen. Wir werden im Rahmen der Deutschen Kreditwirtschaft dazu Stellung nehmen und uns insbesondere für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Leitlinien und angemessene Umsetzungsfristen einsetzen. Mit Blick auf die Übergangspläne im Sinne übergeordneter Strategien hinsichtlich der transitorischen Risiken fordern wir Gestaltungsfreiheit für die Institute.