Hinzu kommen weitere punktuelle Änderungen an der MiFID II, die Einführung von Mehrstimmrechtsaktien sowie die Aufhebung der Wertpapier-Richtlinie aus 2001. Mitte Februar 2024 wurde die finale Fassung des Listing Act veröffentlicht. Nach Abstimmung im EU-Parlament und anschließender Billigung durch den Rat sollte der Listing Act noch vor der Europawahl im Juni 2024 im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Wenngleich wir die Stoßrichtung der Verringerung des regulatorischen Aufwands für zielführend halten, geht der Listing Act über den von uns geforderten minimalinvasiven Ansatz deutlich hinaus. Positiv anzusehen ist die Erweiterung der prospektfreien, öffentlichen Angebote.
Wir sehen die angestrebte umfangreiche Standardisierung von Prospekten kritisch, da sie bewährte Praktiken beeinträchtigen könnten. Beim gewählten One-Size-fits-all-Ansatz drohen zusätzliche Haftungsrisiken aufzukommen und zusätzliche Kosten für Marktteilnehmer zu entstehen, die dem eigentlichen Ziel des Listing Act zuwiderlaufen würden.