Wir haben uns im Rahmen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) an der Konsultation beteiligt. In unserer Antwort begrüßen wir die grundsätzliche Ausrichtung des IASB, sich in der Konkretisierung der Vorgaben nur auf spezifische Anwendungsfälle zu beschränken. Die getroffenen Klarstellungen zu den Auswirkungen von gesetzlichen Regelungen halten wir allerdings für irreführend und daher für ungeeignet. Die zusätzlich geforderte Offenlegung von Liquidationswerten beurteilen wir als zu umfassend und grundsätzlich als nicht angemessen. Die Konsultationsfrist endete am 29. März 2024.