Green Loans: Empfehlungen der Europäischen Bankenaufsicht an die EU-KOM

Am 15. Dezember 2023 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ihren von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Bericht zu grünen Krediten und Hypotheken veröffentlicht.

Darin empfiehlt die EBA der EU-Kommission die Schaffung einer einheitlichen Definition grüner Kredite auf Basis der Mittelverwen- dung und in Anlehnung an die EU-Taxonomie und ihre techni- schen Prüfkriterien. Zudem spricht sie sich für die Schaffung eines freiwilligen Labels für grüne Kredite, analog zum EU-Green Bond Standard (EUGBS), aus. Parallel dazu soll nach Ansicht der EBA,

im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der Wohnimmobili- enkreditrichtlinie (Mortgage Credit Directive), das Konzept grüner Hypotheken verankert werden. Die Hypothekenkonditionen könnten hierbei an die Nachhaltigkeit der zugrundeliegenden Immobilie geknüpft werden.

Es ist noch offen, wie die EU-Kommission mit den nicht binden- den Empfehlungen der EBA umgehen wird. Mit Vorlage etwaiger Vorschläge ist nicht vor Q4 2024 zu rechnen.

Wir unterstützen die Empfehlungen der EBA und setzen uns dafür ein, dass ein etwaiger Rechtsrahmen für grüne Kredite freiwillig bleibt, Flexibilität jenseits der EU-Taxonomie ermöglicht und bestehende Marktpraktiken berücksichtigt.