EU-Geldwäschepaket

Die Rechtstexte zu den von der EU-Kommission am 20. Juli 2021 vorgeschlagenen Maßnahmen zur Harmonisierung und Stärkung der Geldwäschebekämpfung wurden am 19. Juni 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

 

Künftig gibt es eine neue europäische Aufsichtsbehörde (AMLA) mit Standort in Frankfurt am Main, die Kreditinstitute mit deutlich grenzüberschreitender Tätigkeit und erhöhtem Risikoprofil direkt beaufsichtigen soll.

Daneben soll die AMLA die Tätigkeit der nationalen Behörden koordinieren und regulatorische Standards und Leitlinien vorgeben.

Eine in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltende Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird außerdem die Regeln insbesondere zu den Kundensorgfaltspflichten verschärfen. Allerdings sind hier vielfach noch Level 2-Maßnahmen vorgesehen. Die künftige sechste EU-Geldwäscherichtlinie enthält vorrangig Regelungen zu den nationalen Behörden, Meldestellen und Registern.

Wir begrüßen die geplante Stärkung der Geldwäschebekämpfung in Europa. Wir sprechen uns jedoch für eine pragmatische und effiziente Umsetzung aus, die auch den Gedanken eines EU-weiten Level Playing Field berücksichtigt. Dies sollte ebenfalls bei den noch ausstehenden Level-2-Maßnahmen und Leitlinien bedacht werden.