EMIR 3.0

Am 7. Dezember 2022 legte die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Überarbeitung der „European Market Infrastructure Regulation“ (EMIR) im Hinblick auf das Clearing von Derivaten in der EU vor. EU-Marktteilnehmer sollen verstärkt über europäische Central Counterparties (CCPs) clearen und die Abhängigkeit von Drittstaaten-CCPs soll verringert werden.

Am 6. Februar 2024 einigten sich die EU-Gesetzgebungsorgane über die politisch strittigsten Punkte, u. a. die Pflicht zur Führung aktiver Konten bei EU-CCPs. Ein Konto gilt als aktiv, wenn es über die erforderliche IT-Anbindung, die internen Prozesse und die rechtliche Dokumentation verfügt und in der Lage ist, kurzfristig einen erheblichen Anstieg des Volumens zu bewältigen. Mit Ausnahme von Instituten, deren Clearingvolumen in Bezug auf systemrelevante Produkte weniger als sechs Milliarden Euro beträgt, müssen EU-Unternehmen außerdem nachweisen, dass ein „repräsentativer“ Anteil ihrer geclearten Geschäfte in diesen Produkten über EU-CCPs abgewickelt wird. Dies bedeutet im Allgemeinen, dass das betreffende Unternehmen regelmäßig mindestens fünf Geschäfte in jeder der wichtigsten Unterkategorien über eine EU-CCP abwickeln muss.

Mit der finalen Verabschiedung und Veröffentlichung im Amtsblatt wird noch im ersten Halbjahr 2024 gerechnet.