CSRD-Umsetzung in deutsches Recht

Die EU-Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) sollte bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht überführt werden. Am 24. Juli 2024 wurde der Regierungsentwurf des deutschen Umsetzungsgesetzes verabschiedet.

Im Vergleich zum Referentenentwurf wurden, wie von uns gefordert, einige Anpassungen im Sinne von Bürokratieabbau bzw. Reduzierung von Belastungen vorgenommen. 

Die erweiterten Berichtspflichten werden schrittweise eingeführt. Die ersten CRR-Kreditinstitute müssten die Angaben bereits in den Lageberichten für das Geschäftsjahr 2024 offenlegen. Förderbanken fallen erst bei Überschreiten eines Schwellenwertes in den nationalen Anwendungsbereich. 

Die für die Umsetzung der Formatvorgaben notwendigen EU-Rechtsakte stehen noch aus. Das digitale Format wird vor diesem Hintergrund erstmalig für das Geschäftsjahr 2026 gefordert.