CSRD-Umsetzung

Die EU-Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist vor mehr als einem Jahr in Kraft getreten. Im Dezember 2023 wurden auch die ersten zwölf konkretisierenden Nachhaltigkeitsberichtsstandards im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

 

Unverbindliche Umsetzungsleitlinien, KMU-Standards und die technische Taxonomie durchlaufen im ersten Halbjahr 2024 einen Konsultationsprozess. Sie werden im Zeitraum 2024–2025 nach und nach finalisiert sowie veröffentlicht. Die Taxonomie wird noch in den Technischen Regulierungsstandard (RTS) für das elektronische Berichtsformat (ESEF) integriert, so dass eine Verschiebung der elektronischen Auszeichnung nicht ausgeschlossen ist.

Die bis zum 6. Juli 2024 vorgeschriebene Überführung der CSRD in nationales Recht wird voraussichtlich verspätet erfolgen. Der Referentenentwurf wurde Ende März 2024 vorgelegt. An der schrittweisen Anwendung beginnend mit den Berichten für das Geschäftsjahr 2024 wird dennoch festgehalten. Für die Umsetzung verbleibt damit wenig Zeit.

Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass das Verhältnis zwischen den Belastungen der Wirtschaft und dem Informationsbedarf angemessen ist.